Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Die Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie hat hierzu einen Überblick erstellt:
Baden-Württemberg
Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e. V.
Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände
https://www.agv-bw.de/swm/corona.nsf
L-Bank
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei- abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
https://www.buergschaftsbank.de/buergschaftsbank/fuer- kreditinstitute/news/detailansicht/item/592-coronavirus-informationen-zur- unterstuetzung-von-kleineren-und-mittleren-unternehmen
Bayern
Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)
ServiceCenter Corona-Pandemie
https://www.vbw-bayern.de/vbw/ServiceCenter/Corona-Pandemie/index.jsp
Bayerische Landesamt für Steuern
Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“
Berlin
Investitionsbank Berlin
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets- engpaesse.html
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
https://www.berlin.de/sen/web/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.9081
Brandenburg
Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH
https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterstützung-für-Unternehmen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.661351.de#accordion-tab-bb1c661514de
Bremen
Bremer Aufbau-Bank GmbH
https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html
Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer- unternehmen/
„Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und
Institutionen“
https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/
Hessen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank
Hessen
https://www.wibank.de/wibank/corona
Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Presse/?id=158489&processor=processor.sa.pressemitteilung
Niedersachsen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_
unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html
Nordrhein-Westfalen
Landesregierung
Wirtschaftsministerium
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/wirtschaft_node.html
Sachsen
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-
Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/
Schleswig-Holstein
Landesregierung und Förderbanken
Thüringen
Thüringer Landesregierung
Das Portal der Landesregierung beinhaltet die aktuellen Fallzahlen für den Freistaat, daneben auch relevante Pressemitteilungen und Verordnungen zum Thema Corona in Thüringen
https://www.corona.thueringen.de/
Thüringer Aufbaubank
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) koordiniert die finanziellen Unterstützungsleistungen mit Direktlinks zu den Programmen und Dokumenten
https://www.aufbaubank.de/Corona
Bürgschaftsbank Thüringen
Wirtschaftlich tragfähige Unternehmen können eine Bürgschaft für einen Kredit bei ihrer Hausbank über die Bürgschaftsbank Thüringen absichern lassen.
Einen Onlineantrag finden Sie unter der folgenden Internetseite unter "Coronavirus: Informationen für krisenbedingt betroffene Unternehmen", etwa in der Mitte der Seite unter dem Button "Anfrage stellen":
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/
Thüringer Finanzministerium
Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Thüringer Finanzämter
https://finanzamt.thueringen.de/index.php?id=799
Hinweise des BMWi zur Antragstellung
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Kurzüberblick erstellt mit den wichtigsten Fragen, z. B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.
Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann. Nachfolgend ein Überblick.
- Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
- Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.
- Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
- Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
- Unbürokratisches Antragsverfahren: Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.
- Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
- Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.
(Quelle: Pressemitteilung BMWi, 29. März 2020)
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